Die Nachsuche
Die Nachsuche

Willkommen auf den Seiten des

(amtlich) bestätigten Nachsuchengespannes

"Der Busch"

Nachsuchen und Kontrollen von ungeklärten Situationen sind eine gesetzliche Pflicht und eine Ehrensache für jeden, der mit Wild in freier Natur zu tun hat. Auch an Verkehrsunfällen beteiligtes oder krank gesichtetes Wild muß nachgesucht werden.

 

Die Nachsuche soll Tierleid mindern, sie dient in erster Linie dem Tierschutz. Die Rettung von hochwertigem Wildbret steht an zweiter Stelle.

 

Aber nicht jeder Jäger oder Revierinhaber kann einen Hund führen, mit dem er eine anspruchsvolle und tierschutzgerechte Nachsuche sicher angehen kann. Schweißhunde müssen, nach einer sehr aufwändigen Ausbildung, mit anspruchsvoller Arbeit intensiv ausgelastet und ständig in der Routine gehalten werden.

 

Der große Aufwand einer -oft stundenlangen- Nachsuche scheint für ein einzelnes Individuum mitunter übertrieben, aber Mitgefühl folgt eben keiner Logik und wir wollen den Geschöpfen unserer Umwelt mit Achtung und Respekt begegnen.

 

Die gesetzlichen Grundlagen

§28 NJagdG / §29 LJagdG Bestätigte Schweißhundeführer

Wer von der Jagdbehörde als Führerin oder Führer eines bestimmten Schweißhundes bestätigt ist, darf mit diesem krankgeschossenes oder schwerkrankes Schalenwild, das den Jagdbezirk wechselt, nachsuchen.

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Die Führerin oder der Führer des Schweißhundes darf bei der Nachsuche Schußwaffen führen und das nachgesuchte Wild erlegen.

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Unsere Grundsätze der Schweißarbeit

 

Schweißhundearbeit ist Dienst am Wild, nicht der persönlicher Erfolg, sondern der Tierschutz steht im Vordergrund.

       

Geeignete und wildscharfe Schweißhunde: Hunde und Führer weisen durch anspruchsvolle Prüfungen und durch einen fortlaufenden Leistungsnachweis ihre Eignung nach. Die Hunde verfügen über eine vernünftige Wildschärfe. Das Gespann wird ständig in der Routine gehalten, ein hoher Leistungsstand ist das Ziel.

 

Professionelles Arbeiten mit dem Ziel das kranke Wild zu finden: eine professionelle Ausrüstung für Hund und Rüdemann, mit GPS-Ortung, Schutz- und Warnkleidung, Funkverbindung und geeigneter Bewaffnung sollen dem Erfolg dienen.

 

Verschwiegenheit ist selbstverständlich. Über die Nachsuche werden nur die direkt betroffenen Personen informiert. Andere Personen erhalten keine Informationen über die Nachsuche.  Auch prüft der Nachsuchenführer nicht, ob der Abschuß korrekt war oder ansonsten "alles richtig" verlaufen ist.

Wir sind als Schweißhundegespann durch die Jagdbehörde in Wolfsburg  (Niedersachsen) nach §28 NJagdG bestätigt.

Was suchen wir?

Praktisch alles Haarwild.

Mit der Nachsuchenarbeit ist es wie mit der freiwilligen Feuerwehr: kommt der Notruf, läuft der eingeübte "Alarmplan" an. Nicht viel diskutieren - retten.

 

Warum kostet die Suche nichts?

Auch das ist wie bei der Feuerwehr: der Betroffene könnte aus finanziellen Erwägungen zögern oder eigene, halbherzige "Löschversuche" unternehmen und so vielleicht mehr Schaden anrichten und das Problem noch vergrößern.

Wenn Sie eine kleine Spende geben wollen, werden wir diese gewissenhaft verwenden.

Waidgerechtigkeit

ist ein "unbestimmter Rechtsbegriff". Da Gesetzesübertretungen in diesem Zusammenhang schwierig "zu fassen" sind, ist der Gesetzgeber -aber auch die nichtjagende Öffentlichkeit- zunehmend bestrebt das geltende Tierschutzgesetz anstelle der "Waidgerechtigkeit" im jagdlichen Geschehen konkret zur Anwendung zu bringen.

Zwei "Kardinalforderungen" des Tierschutzgesetzes lassen sich herauskristallisieren:

liegt ein vernüntiger Grund zur Tötung des Tieres vor und wird alles getan um Tierleid zu vermeiden. (§1 und §4 TierSchG)

Auch die nur eventuelle "Inkaufnahme" von Tierleid wird zunehmend in den Fokus geraten.

Die geltende Gesetzeslage auf den Punkt gebracht, bedeutet das:

jeder abgegebene Schuß, der nicht unmittelbar zu Beute führt, ist fachgerecht zu kontrollieren.

Fachgerecht heißt: kommt der eigene brauchbare Jagdhund zum Einsatz, kann die Situation aber nicht klären, ist ein bestätigtes Nachsuchengespann hinzuzuziehen. Einen Fehlschuß ohne brauchbaren Hund zu kontrollieren, wird nur in absoluten Ausnahmefällen genügen, wenn ich den Verbleib des Geschosses eindeutig weit entfernt des bejagden Wildes erkennen kann.

Das Nichtvorhandensein von Schweiß, Gewebe oder Schnitthaar, das Fehlen jeglichen Zeichnens, die Sichtung des augenscheinlich "gesunden" Wildes sind keine Gründe eine Kontrolle bzw. Nachsuche zu unterlassen.

Die Brandlbracke "Doktor Zhivago"
www.waidgerechte-jagd.de

Ruf   0177 4316091

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